Rauchmelderpflicht in Bayern!

Bis zum 31.12.2017 auch für bestehende Wohngebäude!

Die in der bayrischen Bauordnung (§46 BayBO) verankerte Rauchmelderpflicht besteht seit dem 25. September 2012. Alle Neubauten in Bayern, die ab dem 01.01.2013 errichtet wurden, müssen bereits mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Im kommenden Jahr zum 31.12.2017 endet nun die Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude. Somit sind Sie als Hauseigentümer oder Vermieter in der Pflicht Ihre bestehenden Gebäude, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, mit Rauchmeldern auszustatten.

Mindestens ein Rauchmelder muss in jedem Kinderzimmer, jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der in Verbindung mit Aufenthaltsräumen steht, installiert sein. Das ist die Mindestanforderung, jedoch kann es sinnvoll sein weitere Räume zu überwachen.

Sie sind unsicher bei der Auswahl geeigneter Rauchmelder?
Sie sind unsicher bei der korrekten Platzierung der Rauchmelder?
Sie möchten eine fachgerechte Beratung zu diesem Themengebiet?

Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676 stehe ich Ihnen gerne für alle Fragen zur Verfügung. Ebenso können Sie direkt bei mir entsprechende Rauchmelder erwerben, die Sie nach einer individuellen Beratung, mit etwas handwerklichem Geschick, auch selbst montieren können. Auf Wunsch übernehme ich natürlich auch sehr gerne die Montage für Sie!

Sprechen Sie mich gerne an!

Jörg Gareis
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