Der Vermieter

Vermieter © Romolo Tavani - Fotolia.com( DIN VDE 0100-600; DIN VDE 0105-100; DIN VDE 0701/0702; Strafgesetzbuch §319; BGB §535 )


Ein Vermieter ist nicht immer ein professioneller Unternehmer, sondern rutscht oft durch besondere Umstände wie z.B. eine Erbschaft in diese Rolle. Auch Hausbesitzer, die ihre Baufinanzierung durch Untermieter verkürzen oder erst möglich machen wollen, zählen dazu.

Als Vermieter haben Sie dem Mieter laut §535 BGB die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneteten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Im Bezug auf die elektrische Anlage bedeutet das, dass Sie als Vermieter verpflichtet sind regelmäßige Prüfungen durchführen zu lassen. Werden hier Mängel festgestellt sind Sie verpflichtet diese zu beheben und die Kosten dafür zu tragen. Dies gilt für alles was Sie dem Mieter zur Benutzung überlassen.
Sie sind nicht verantwortlich für alles was der Mieter in das Mietobjekt einbringt. Alle elektrischen Geräte die nicht in Ihrem Besitz sind muss der Mieter auf seine Kosten überprüfen lassen. Dies sollten Sie bereits im Mietvertrag fordern um zu gewährleisten, dass nicht anhand alter und defekter Elektrogeräte ein Brand in Ihrem Mietobjekt entstehen kann.
Entsteht ein Personenschaden verursacht durch die elektrische Anlage, oder durch ein elektrisches Gerät, wird dies laut Strafgesetzbuch mit bis zu 5 Jahren Haft oder mit Geldstrafe geahndet. Voraussetzung dafür ist, dass Sie fahrlässig gehandelt haben. Dies tun Sie wenn Sie nicht nach den anerkannten Regeln der Technik gebaut und gehandelt haben.
Die nötigen Nachweise erstelle ich gerne für Sie. Kontaktieren Sie mich und ich erstelle Ihnen ein individuelles Angebot, angepasst an Ihre Bedürfnisse.

 

Folgende Nachweise sind für Sie als Vermieter zwingend notwendig:

 

Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600

Diese Prüfung wird nach Errichtung oder Änderung der elektrischen Anlage durchgeführt. Es wird ein Prüfbericht erstellt, der sicher stellt, dass die Anlage den zutreffenden Vorschriften und Richtlinien entspricht. Als Eigentümer müssten Sie im Besitz eines solchen Prüfberichtes sein, um nachzuweisen das Ihre elektrische Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde.

 

Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105-100

Diese Prüfung wird spätestens alle 4 Jahre oder bei einem Mieterwechsel durchgeführt. Sie weisst den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage in regelmäßigen Abständen nach. Hier werden Schäden schon vor Ihrer Entstehung erkannt und können rechtzeitig beseitigt werden. Auch hier wird ein Prüfbericht erstellt, der z.B. als Nachweis für die Versicherung dient.

 

Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702

Diese Prüfung betrifft alle elektrischen Geräte die nicht fest mit dem Stromnetz verbunden sind. Sie sind spätestens alle 2 Jahre zu überprüfen. Hier werden Schwachstellen vorzeitig erkannt und defekte Geräte können frühzeitig aussortiert, oder repariert werden. Ein Prüfbericht pro Gerät weist den aktuellen Zustand nach.
Hier müssen Sie trennen zwischen den Geräten die in Ihrem Besitz sind und den Geräten des Mieters. Sie sind nur verantwortlich für Ihre Geräte.

 

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